Gōdō kaisha 合同会社 (LLC, allg. Abk.: GK)
Glossar über japanische Rechtsterminologie

Gōdō kaisha 合同会社 (LLC, allg. Abk.: GK)

Gōdō kaisha
合同会社
(LLC, allg. Abk.: GK)

Die GK ist eine Rechtsform, die im Zuge der Gesellschaftsreform 2006 neu eingeführt wurde. Es handelt sich dabei um eine Kapitalgesellschaftt mit beschränkter Haftung, die inneren Verhältnisse zwischen den Gesellschaftern ähneln jedoch denen einer Partnerschaft (BGB-Gesellschaft). Anders als bei einer KK können z.B. Dividenden, die bei der KK anteilig berechnet werden, frei vereinbart werden. Die GK genießt eine große Satzungsfreiheit. Seit der Einführung der GK steigt die Zahl der Unternehmen, die diese Rechtsform wählen, allmählich an, nach wie vor machen die KK jedoch den absoluten Großteil der Kapitalgesellschaften aus. Aufgrund der hohen Flexibilität eignet sich die Form der GK für SPCs und Venture-Gesellschaften, bei denen ein großes gegenseitiges Vertrauen zwischen den Gesllschaftern herrscht. Meist handelt es sich um kleinere Gesellschaften, es gibt jedoch mitunter auch große Unternehmen, die als GK organisiert sind, z.B. Amazon Japan.