Yūgen kaisha 有限会社 (GmbH, allg. Abk.: YK)
Glossar über japanische Rechtsterminologie

Yūgen kaisha 有限会社 (GmbH, allg. Abk.: YK)

Yūgen kaisha
有限会社
(GmbH, allg. Abk.: YK)

Diese Rechtform orientierte sich am Modell der deutschen GmbH und hatte Eingang in das japanische HGB gefunden, um KMU mit einer einfachen Organstruktur die Möglichkeit einer beschränkten Haftung einzuräumen. Da den YK jedoch das Image von sehr kleinen Unternehmen anhaftete, wurde diese Rechtsform selten gewählt und deshalb anlässlich der Gesellschaftsrechtsreform 2006 als eigenständige Rechtsform abgeschafft. Im Zuge der Gesellschaftsrechtsreform wurden jedoch eine Reihe von neuen Optionen für die interne Organstruktur einer KK eingeführt, so dass es heute möglich ist, KKs mit einfacher Organstruktur zu gründen, die de facto der früheren YK ähneln. Die früheren YK sowie heutige KK mit einfacher Organstruktur tendieren dazu, der lokalen Geschäftsführung hohe Machtbefugnisse zu gewähren, was im Fall einer Tochtergesellschaft eines ausländischen Unternehmens die Kontrolle durch die Muttergesellschaft erschwert.