Ininkeiyaku 委任契約 (Dienstvertrag)
Glossar über japanische Rechtsterminologie

Ininkeiyaku 委任契約 (Dienstvertrag)

Ininkeiyaku
委任契約
(Dienstvertrag)

Hierbei handelt es sich um einen Dienstvertrag gemäß dem JBGB. Im Gegensatz zum Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, ist das Rechtsverhältnis zwischen einer Gesellschaft und den Gesellschaftsorganen (z.B. Direktoren) ein Dienstvertrag, und das Arbeitsrecht ist i.d.R. nicht anwendbar.