Taikō yōken 対抗要件 (Perfektion)
Glossar über japanische Rechtsterminologie

Taikō yōken 対抗要件 (Perfektion)

Taikō yōken
対抗要件
(Perfektion)

Perfektion gemäß dem japanischen dinglichen Recht. Im Gegensatz zum deutschen dinglichen Recht, kennt das japanische Recht kein Abstraktionsprinzip, und die Übertragung von Eigentum und sonstigen dinglichen Rechten tritt in vielen Fällen formlos in Kraft. Anders als bei der Auflassung gemäß dem deutschen BGB ist im japanischen Recht theoretisch eine zweifache oder mehrfache Übereignung derselben dinglichen Rechte möglich.