
Links: Transrapid ? ein prominentes Beispiel des deutschen Prestigeproduktes in Ostasien. Rechts: Baureihe 500 von West Japan Railway Company ? ein Beispiel fur deutsch- japanische Zusammenarbeit auf anspruchsvoller Ebene. Hier: zwischen japanischer Hochgeschwindigkeitszugtechnologie und deutschem Industriedesign.
Zwischen Deutschland und Japan, den jeweiligen Wirtschaftsmachten Europas und Ostasiens, bestehen nicht nur Beziehungen in der Upstream- und Downstream-Vertriebslogistik, auch branchenintern gibt es viele Beispiele fur deutsch-japanische Zusammenarbeit wie Joint Ventures und gemeinsame Entwicklungsprojekte, sowie sonstige Transaktionen wie Akquisitionen. Japan besitzt einen gigantischen Konsumgutermarkt, und in vielen Industriebereichen hat Japan eine bemerkenswerte Technologie auf hohem Niveau und eine Vielzahl von erfahrenen Ingenieuren zu bieten. Aufgrund seiner stabilen politischen Situation und ausgereiften Demokratie, die seit Langem gepflegt wird, nimmt Japan eine wichtige Funktion in Ostasien ein: als Drehkreuz des sich stark entwickelnden ostasiatischen Marktes. Daher gewinnt der deutsch-japanische Rechtsverkehr immer mehr an Bedeutung.
Der deutsch-japanische Rechtsverkehr hat einen besonderen Hintergrund. Das deutsche Recht diente einst dem japanischen Recht als Vorbild, weshalb die grundlegende Struktur beider Rechtssysteme viele Gemeinsamkeiten aufweist. Dennoch gibt es Unterschiede, wie z. B. in Rechtsbereichen wie dem (i) dinglichen Recht, das bereits seit seiner Festsetzung auf ein anderes Konzept beruht, dem (ii) Arbeitsrecht, das sich aufgrund der unterschiedlichen Auffassung der Beziehung zwischen Kapital und Arbeit unterscheidet, und dem (iii) Vertriebsrecht, das in Deutschland durch die europaische Integration und die Einbettung der EG-Richtlinie in das Handelsgesetzbuch die Bildung eines ganz anderen Rechtsbereichs erforderte. Ferner gibt es viele Gesetze im materiellen Recht, die sich stark von einander unterscheiden. Die Rechtsbereiche, die auf der konzeptionellen Ebene nicht ubereinstimmen, sind auch diejenigen Bereiche, die die meisten Streitfalle verursachen. Bei Vertragen ist deshalb besondere Aufmerksamkeit geboten.
Auch die Terminologie ist in diesem Zusammenhang auserst wichtig: wie werden die Fachausdrucke in den jeweiligen juristischen Dokumenten und den Vertragsverhandlungen verwendet? Der Grosteil der grenzuberschreitenden Vertrage wird auf Englisch verhandelt, und des Ofteren kommt es zu Missverstandnissen. Sowohl das deutsche als auch das japanische Recht fallen unter das Rechtssystem des romischen Rechts, und konnen daher auf viele gemeinsame Konzeptionen und Terminologien zuruckgreifen. Das anglo-amerikanische Recht hingegen gehort einem ganz anderen Rechtssystem an (dem common law), was auch an den Unterschieden in der Rechtsterminologie spurbar wird. Sobald die Verhandlungen auf Englisch gefuhrt werden, kommt es daher manchmal zu Missverstandnissen. Daher ist es von groser Bedeutung, dass sich die beiden Parteien, darunter auch Juristen, untereinander auf Deutsch verstandigen konnen.
Mikio Tanaka, Partner bei City-Yuwa und der Leiter der German Practice, ist ein erfahrener Rechtsanwalt u.a. auf dem Gebiet grenzuberschreitender Transaktionen und Vergleichsverhandlungen und besitzt die japanische Volljuristzulassung. In seiner Kindheit besuchte er das deutsche Gymnasium und spater arbeitete er einige Jahre in einer der fuhrenden deutschen Wirtschaftskanzleien, was ihm zu wertvollen Erfahrungen in der deutschen Rechtspraxis verhalf. Er legt Wert darauf, seinen Einblick sowohl in das japanische als auch in das deutsche Rechtssystem und seine Kenntnis uber Gemeinsamkeiten und Unterschiede beider Rechtssysteme in seine Beratungen mit einfliesen zu lassen. Desweiteren war er Lektor bei der Universitat Marburg, und ist der japanischen, deutschen und englischen Sprache machtig.