UBERBLICK

INHALT

1.Die Kanzlei

Das Team

Mit mehr als 120 Rechtsanwaltinnen und Rechtsanwalten mit japanischer Volljuristzulassung, einigen shiho shoshi (zugelassenen Jura-Schreibern) und amerikanischen attorneys-at-law, sowie ca. 20 paralegals (Stand: 1. Januar 2013) ist City-Yuwa Partners eine der fuhrenden Kanzleien in Japan, wo die Anzahl der Volljuristen immer noch beschrankt ist. Einige unserer Rechtsanwalte haben Erfahrungen in diversen weiteren Gebieten und verfugen uber zusatzliche Qualifikationen, z.B. CPA (Wirtschaftsprufer), Datenverarbeitungsspezialist, Sachverstandiger fur Bodenkontaminierung, Arzt, usw.

Geschichte

City-Yuwa wurde im Februar 2003 durch den Zusammenschluss zwischen der fur Prozes- Insolvenz- und Immobilienrecht bekannten Kanzlei Tokyo City Law & Tax Partners und den in Japan damals noch seltenen Spezialisten fur internationales Wirtschaftsrecht, Yuwa Partners, ins Leben gerufen. Dank dieses geschichtlichen Hintergrundes bietet City-Yuwa eine starke Prozessrechtsabteilung, was bei grenzuberschreitend-tatige Wirtschaftskanzleien in Japan noch ungewohnlich ist. City-Yuwa entwickelt sich konsequent weiter. September 2005 hat sie sich mit der im Bereich des Patentrechts bekannten Boutiquekanzlei Ohba, Ozaki & Shimasue zusammengeschlossen, was fur die Abteilung fur gewerblichen Rechtschutz eine grosse Bereicherung bedeutete. Durch diesen Zusammenschluss hat sich City-Yuwa zu einer der auserst seltenen Grosskanzleien entwickelt, auf deren Team Sie sich auch in Patentverletzungsklagen oder Patentpool-Fallen vollauf verlassen konnen.

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2.Unsere Kompetenzfelder

Spezialisierung

City-Yuwa bietet auslandischen und japanischen Mandanten Dienste in einer Reihe von Rechtsgebieten an, wie zum Beispiel (in alphabetischer Reihenfolge):

  • Arbeitsrecht
  • Bankrecht
  • Baurecht
  • Entertainment und Sportrecht
  • Finanzrecht
  • Gerichtprozesse aller Art und Schiedsverfahren
  • Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtschutz
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzrecht
  • Joint Ventures
  • Kapitalmarktrecht
  • Lizenzrecht
  • Maritimrecht
  • Mergers & Acquisitions
  • Offentliches Recht
  • Umweltrecht
  • Vertriebsrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Wirtschaftskriminalitat

Industriegebiete

Wir betreuen japanische und auslandische Mandanten aus einer Vielzahl von Industriebranchen: aus dem Bankensektor, der Maschinen-, Elektronik-, Prazisions- instrumentenund Werkzeugmaschinenindustrie, Medizininstrumente- und Arzneimittelindustrie, Automobil- und Autoteileindustrie, Juwelier- und Bekleidungsindustrie, Lebensmittelindustrie, Immobilien, Bauindustrie, Umwelttechnologie, Energie, Luftfahrt, Schifffahrt, Vertriebsindustrie - nahezu dem gesamten Privatsektor. Wir betreuen auch staatlichen Finanzinstituten, Regierungsorganen mit ODA-Bezug und anderen offentlichen Einrichtungen.

Internationales Netzwerk

City-Yuwa arbeitet kontinuierlich mit fuhrenden Kanzleien bedeutender Lander eng zusammen. So findet City-Yuwa schnell die beste Losung fur jede grenzuberschreitende Transaktion oder fur jeden Streitfall, in enger Zusammenarbeit mit hochqualifizierten Partnerkanzleien. Ferner ist City-Yuwa die einzige japanische Mitgliedkanzlei von TRACE International, Inc., die anti-bribery compliance solutions fur grenzuberschreitend aktive Gesellschaften anbietet.

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3.Deutsch-japanischer Rechtsverkehr und unsere German Practice

Deutsch-japanischer Rechtsverkehr

Links: Transrapid ? ein prominentes Beispiel des deutschen Prestigeproduktes in Ostasien. Rechts: Baureihe 500 von West Japan Railway Company ? ein Beispiel fur deutsch- japanische Zusammenarbeit auf anspruchsvoller Ebene. Hier: zwischen japanischer Hochgeschwindigkeitszugtechnologie und deutschem Industriedesign.

Zwischen Deutschland und Japan, den jeweiligen Wirtschaftsmachten Europas und Ostasiens, bestehen nicht nur Beziehungen in der Upstream- und Downstream-Vertriebslogistik, auch branchenintern gibt es viele Beispiele fur deutsch-japanische Zusammenarbeit wie Joint Ventures und gemeinsame Entwicklungsprojekte, sowie sonstige Transaktionen wie Akquisitionen. Japan besitzt einen gigantischen Konsumgutermarkt, und in vielen Industriebereichen hat Japan eine bemerkenswerte Technologie auf hohem Niveau und eine Vielzahl von erfahrenen Ingenieuren zu bieten. Aufgrund seiner stabilen politischen Situation und ausgereiften Demokratie, die seit Langem gepflegt wird, nimmt Japan eine wichtige Funktion in Ostasien ein: als Drehkreuz des sich stark entwickelnden ostasiatischen Marktes. Daher gewinnt der deutsch-japanische Rechtsverkehr immer mehr an Bedeutung.

Der deutsch-japanische Rechtsverkehr hat einen besonderen Hintergrund. Das deutsche Recht diente einst dem japanischen Recht als Vorbild, weshalb die grundlegende Struktur beider Rechtssysteme viele Gemeinsamkeiten aufweist. Dennoch gibt es Unterschiede, wie z. B. in Rechtsbereichen wie dem (i) dinglichen Recht, das bereits seit seiner Festsetzung auf ein anderes Konzept beruht, dem (ii) Arbeitsrecht, das sich aufgrund der unterschiedlichen Auffassung der Beziehung zwischen Kapital und Arbeit unterscheidet, und dem (iii) Vertriebsrecht, das in Deutschland durch die europaische Integration und die Einbettung der EG-Richtlinie in das Handelsgesetzbuch die Bildung eines ganz anderen Rechtsbereichs erforderte. Ferner gibt es viele Gesetze im materiellen Recht, die sich stark von einander unterscheiden. Die Rechtsbereiche, die auf der konzeptionellen Ebene nicht ubereinstimmen, sind auch diejenigen Bereiche, die die meisten Streitfalle verursachen. Bei Vertragen ist deshalb besondere Aufmerksamkeit geboten.

Auch die Terminologie ist in diesem Zusammenhang auserst wichtig: wie werden die Fachausdrucke in den jeweiligen juristischen Dokumenten und den Vertragsverhandlungen verwendet? Der Grosteil der grenzuberschreitenden Vertrage wird auf Englisch verhandelt, und des Ofteren kommt es zu Missverstandnissen. Sowohl das deutsche als auch das japanische Recht fallen unter das Rechtssystem des romischen Rechts, und konnen daher auf viele gemeinsame Konzeptionen und Terminologien zuruckgreifen. Das anglo-amerikanische Recht hingegen gehort einem ganz anderen Rechtssystem an (dem common law), was auch an den Unterschieden in der Rechtsterminologie spurbar wird. Sobald die Verhandlungen auf Englisch gefuhrt werden, kommt es daher manchmal zu Missverstandnissen. Daher ist es von groser Bedeutung, dass sich die beiden Parteien, darunter auch Juristen, untereinander auf Deutsch verstandigen konnen.

German Practice

Mikio Tanaka, Partner bei City-Yuwa und der Leiter der German Practice, ist ein erfahrener Rechtsanwalt u.a. auf dem Gebiet grenzuberschreitender Transaktionen und Vergleichsverhandlungen und besitzt die japanische Volljuristzulassung. In seiner Kindheit besuchte er das deutsche Gymnasium und spater arbeitete er einige Jahre in einer der fuhrenden deutschen Wirtschaftskanzleien, was ihm zu wertvollen Erfahrungen in der deutschen Rechtspraxis verhalf. Er legt Wert darauf, seinen Einblick sowohl in das japanische als auch in das deutsche Rechtssystem und seine Kenntnis uber Gemeinsamkeiten und Unterschiede beider Rechtssysteme in seine Beratungen mit einfliesen zu lassen. Desweiteren war er Lektor bei der Universitat Marburg, und ist der japanischen, deutschen und englischen Sprache machtig.

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4.Artikel uber japanisches Recht in deutscher Sprache

Das japanische Parlament

Seit Jahren schreibt der Leiter der German Practice von City-Yuwa Artikel fur die monatlich erscheinende Zeitschrift „Japan Markt“ der Deutschen Industrie- und Handelskammer in Japan (DIHKJ). Diese sollen deutschen Unternehmen in Japan die Moglichkeit bieten, sich mit japanischem Recht vertraut zu machen (siehe Beispiele unten). Mit freundlichem Einverstandnis der DIHKJ stehen diese Artikel fur Sie zum Download bereit. Einige altere Artikel wurden aktualisiert, so dass sich der Inhalt teilweise nicht mit den fruheren Artikeln deckt.

Im „Handbuch des Vertriebsrechts“ (C. H. Beck Verlag, 3. Auflage, 2010), welches das Vertriebsrecht der jeweiligen Lander weltweit behandelt, hat der Leiter der German Practice von CITY-YUWA PARTNERS das Kapitel uber Japan verfasst.

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5.Deutschlandbezogene Kammeraktivitaten

Rechtsanwaltskammer (links) und Staatsanwaltschaft (rechts)

In Japan wird viel Wert darauf gelegt, dass sich Rechtsanwalte an Kammeraktivitaten und auch anderen, gemeinnutzigen Aktivitaten widmen. Der Leiter der City-Yuwa German Practice:

  • hielt bei einem gemeinsamen Symposium der Ersten Tokioter Rechtsanwaltskammer und der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main ein Referat zum Thema „Neuer Rechtlicher Rahmen fur den Atomschadensersatz nach Fukushima I“ (23. August 2012).
  • hielt bei einer Veranstaltung der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg einen Vortrag uber „Rechtliche Probleme als Folge von Erdbeben, Tsunami und beschadigten Atomkraftwerken vom 11. Marz 2011“ (28. August 2012).
  • leistet einen wichtigen Beitrag als Mitglied des internationalen Ausschusses der Japanischen Foderation der Rechtsanwaltskammern (nichibenren ,entspricht der Bundesrechtsanwaltskammer in Deutschland), besonders im Rahmen der Planung, Organisation und Durchfuhrung von Veranstaltungen mit Deutschlandbezug.
  • ist Vizevorsitzender des internationalen Ausschusses und Leiter der Arbeitsgruppe Deutschland an der Ersten Tokioter Rechtsanwaltskammer (jede Prafektur Japans besitzt jeweils eine Regionalkammer mit Ausnahme Tokios, die drei Regionalkammern hat).
  • hielt im Symposium „Rechtstransfer in Japan und Deutschland“ anlaslich des Jubilaums der 150jahrigen Freundschaft zwischen Deutschland und Japan uber „Rechtstransfer und globaler Wettbewerb zwischen Rechtssystemen“ (3. November 2011).
  • war die masgebliche treibende Kraft auf japanischer Seite fur das Zustandekommen des Freundschaftsabkommens zwischen der Ersten Tokioter Rechtsanwaltskammer und der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main (Juli 2009).
  • hielt im Symposium „Der Einfluss der Weltregionen auf die Rechtssysteme der Lander“ der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main im Oktober 2009 einen Vortrag uber die Einflusse des traditionellen japanischen Shintoismus und des Konfuzianismus auf das japanische Rechtsystem und die   Rechtspraxis.
  • nahm 2007, auf Anlass des G8-Gipfeltreffens in Heiligendamm und auf Einladung der deutschen Regierung als einer der 10 Rechtsgelehrten aus Japan (aus jedem der G8-Mitgliedsstaaten wurden 10 Rechtsexperten eingeladen) an der „Experts Conference on the Rule of Law“ im November in Berlin teil. Ihm wurde die Ehre zuteil, die Arbeitsgruppe „Rule of Law and Economy“ als Co-Chairperson mitleiten zu durfen.
  • engagiert sich bei der Deutsch-Japanischen Juristenvereinigung e.V.

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6.Lage

Der Fujimi-Turm (links) und Hbf Tokyo (rechts)

City-Yuwa befindet sich direkt vor dem Kaiserpalast. Trotz ihrer Nahe zum beruhigenden Grun des kaiserlichen Gartens und der Burg aus den Shogun-Zeiten befindet sich die Kanzlei nahe des Hauptbahnhofs Tokio, wo alle Flughafenshuttle-Schnellzuge halten. Auserdem ist die Kanzlei von 5 Bahnhofen der 18 Eisenbahnlinien (inkl. vier Linien der Shinkansen- Hochgeschwindigkeitszuge) zu Fus erreichbar.

Anfahrtsskizze

Fur weitere Informationen zu City-Yuwa besuchen Sie bitte auch unsere englische Seite.

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