
Links: Transrapid – ein prominentes Beispiel des deutschen Prestigeproduktes in Ostasien. Rechts: Baureihe 500 von West Japan Railway Company – ein Beispiel für deutsch- japanische Zusammenarbeit auf anspruchsvoller Ebene. Hier: zwischen japanischer Hochgeschwindigkeitszugtechnologie und deutschem Industriedesign.
Zwischen Deutschland und Japan, den jeweiligen Wirtschaftsmächten Europas und Ostasiens, bestehen nicht nur Beziehungen in der Upstream- und Downstream-Vertriebslogistik, auch branchenintern gibt es viele Beispiele für deutsch-japanische Zusammenarbeit wie Joint Ventures und gemeinsame Entwicklungsprojekte, sowie sonstige Transaktionen wie Akquisitionen. Japan besitzt einen gigantischen Konsumgütermarkt, und in vielen Industriebereichen hat Japan eine bemerkenswerte Technologie auf hohem Niveau und eine Vielzahl von erfahrenen Ingenieuren zu bieten. Aufgrund seiner stabilen politischen Situation und ausgereiften Demokratie, die seit Langem gepflegt wird, nimmt Japan eine wichtige Funktion in Ostasien ein: als Drehkreuz des sich stark entwickelnden ostasiatischen Marktes. Daher gewinnt der deutsch-japanische Rechtsverkehr immer mehr an Bedeutung.
Der deutsch-japanische Rechtsverkehr hat einen besonderen Hintergrund. Das deutsche Recht diente einst dem japanischen Recht als Vorbild, weshalb die grundlegende Struktur beider Rechtssysteme viele Gemeinsamkeiten aufweist. Dennoch gibt es Unterschiede, wie z. B. in Rechtsbereichen wie dem (i) dinglichen Recht, das bereits seit seiner Festsetzung auf ein anderes Konzept beruht, dem (ii) Arbeitsrecht, das sich aufgrund der unterschiedlichen Auffassung der Beziehung zwischen Kapital und Arbeit unterscheidet, und dem (iii) Vertriebsrecht, das in Deutschland durch die europäische Integration und die Einbettung der EG-Richtlinie in das Handelsgesetzbuch die Bildung eines ganz anderen Rechtsbereichs erforderte. Ferner gibt es viele Gesetze im materiellen Recht, die sich stark von einander unterscheiden. Die Rechtsbereiche, die auf der konzeptionellen Ebene nicht übereinstimmen, sind auch diejenigen Bereiche, die die meisten Streitfälle verursachen. Bei Verträgen ist deshalb besondere Aufmerksamkeit geboten.
Auch die Terminologie ist in diesem Zusammenhang äußerst wichtig: wie werden die Fachausdrücke in den jeweiligen juristischen Dokumenten und den Vertragsverhandlungen verwendet? Der Großteil der grenzüberschreitenden Verträge wird auf Englisch verhandelt, und des Öfteren kommt es zu Missverständnissen. Sowohl das deutsche als auch das japanische Recht fallen unter das Rechtssystem des römischen Rechts, und können daher auf viele gemeinsame Konzeptionen und Terminologien zurückgreifen. Das anglo-amerikanische Recht hingegen gehört einem ganz anderen Rechtssystem an (dem common law), was auch an den Unterschieden in der Rechtsterminologie spürbar wird. Sobald die Verhandlungen auf Englisch geführt werden, kommt es daher manchmal zu Missverständnissen. Daher ist es von großer Bedeutung, dass sich die beiden Parteien, darunter auch Juristen, untereinander auf Deutsch verständigen können.
Mikio Tanaka, Partner bei City-Yuwa und der Leiter der German Practice, ist ein erfahrener Rechtsanwalt u.a. auf dem Gebiet grenzüberschreitender Transaktionen und Vergleichsverhandlungen und besitzt die japanische Volljuristzulassung. In seiner Kindheit besuchte er das deutsche Gymnasium und später arbeitete er einige Jahre in einer der führenden deutschen Wirtschaftskanzleien, was ihm zu wertvollen Erfahrungen in der deutschen Rechtspraxis verhalf. Er legt Wert darauf, seinen Einblick sowohl in das japanische als auch in das deutsche Rechtssystem und seine Kenntnis über Gemeinsamkeiten und Unterschiede beider Rechtssysteme in seine Beratungen mit einfließen zu lassen. Desweiteren war er Lektor bei der Universität Marburg, und ist der japanischen, deutschen und englischen Sprache mächtig.