ÜBERBLICK

INHALT

1.Die Kanzlei

Das Team

Mit 115 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten mit japanischer Volljuristzulassung, einigen shiho shoshi (zugelassenen Jura-Schreibern) und amerikanischen attorneys-at-law, sowie ca. 20 paralegals (Stand: 1. Januar 2011) ist City-Yuwa Partners eine der führenden Kanzleien in Japan, wo die Anzahl der Volljuristen immer noch beschränkt ist.

Geschichte

City-Yuwa wurde im Februar 2003 durch den Zusammenschluss zwischen der für Insolvenz- und Immobilienrecht bekannten Kanzlei Tokyo City Law & Tax Partners und den in Japan damals noch seltenen Spezialisten für internationales Wirtschaftsrecht, Yuwa Partners, ins Leben gerufen. Dank dieses geschichtlichen Hintergrundes bietet City-Yuwa eine starke Prozessrechtsabteilung, was bei grenzüberschreitend-tätige Wirtschaftskanzleien in Japan noch ungewöhnlich ist. City-Yuwa entwickelt sich konsequent weiter. September 2005 hat sie sich mit der im Bereich des Patentrechts bekannten Boutiquekanzlei Ohba, Ozaki & Shimasue zusammengeschlossen, was für die Abteilung für gewerblichen Rechtschutz eine grosse Bereicherung bedeutete. Durch diesen Zusammenschluss hat sich City-Yuwa zu einer der äußerst seltenen Grosskanzleien entwickelt, auf deren Team Sie sich auch in Patentverletzungsklagen oder Patentpool-Fällen vollauf verlassen können.

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2.Unsere Kompetenzfelder

Spezialisierung

City-Yuwa bietet ausländischen und japanischen Mandanten Dienste in einer Reihe von Rechtsgebieten an, wie zum Beispiel (in alphabetischer Reihenfolge):

  • Arbeitsrecht
  • Bankrecht
  • Baurecht
  • Entertainment und Sportrecht
  • Finanzrecht
  • Gerichtprozesse aller Art und Schiedsverfahren
  • Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtschutz
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzrecht
  • Joint Ventures
  • Kapitalmarktrecht
  • Lizenzrecht
  • Maritimrecht
  • Mergers & Acquisitions
  • Öffentliches Recht
  • Umweltrecht
  • Vertriebsrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Wirtschaftskriminalität

Industriegebiete

Wir betreuen japanische und ausländische Mandanten aus einer Vielzahl von Industriebranchen: aus dem Bankensektor, der Maschinen-, Elektronik-, Präzisions- instrumentenund Werkzeugmaschinenindustrie, Medizininstrumente- und Arzneimittelindustrie, Automobil- und Autoteileindustrie, Juwelier- und Bekleidungsindustrie, Lebensmittelindustrie, Immobilien, Bauindustrie, Umwelttechnologie, Energie, Luftfahrt, Schifffahrt, Vertriebsindustrie - nahezu dem gesamten Privatsektor. Wir betreuen auch staatlichen Finanzinstituten, Regierungsorganen mit ODA-Bezug und anderen öffentlichen Einrichtungen.

Internationales Netzwerk

City-Yuwa arbeitet kontinuierlich mit führenden Kanzleien bedeutender Länder eng zusammen. So findet City-Yuwa schnell die beste Lösung für jede grenzüberschreitende Transaktion oder für jeden Streitfall, in enger Zusammenarbeit mit hochqualifizierten Partnerkanzleien. Ferner ist City-Yuwa die einzige japanische Mitgliedkanzlei von TRACE International, Inc., die anti-bribery compliance solutions für grenzüberschreitend aktive Gesellschaften anbietet.

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3.Deutsch-japanischer Rechtsverkehr und unsere German Practice

Deutsch-japanischer Rechtsverkehr

Links: Transrapid – ein prominentes Beispiel des deutschen Prestigeproduktes in Ostasien. Rechts: Baureihe 500 von West Japan Railway Company – ein Beispiel für deutsch- japanische Zusammenarbeit auf anspruchsvoller Ebene. Hier: zwischen japanischer Hochgeschwindigkeitszugtechnologie und deutschem Industriedesign.

Zwischen Deutschland und Japan, den jeweiligen Wirtschaftsmächten Europas und Ostasiens, bestehen nicht nur Beziehungen in der Upstream- und Downstream-Vertriebslogistik, auch branchenintern gibt es viele Beispiele für deutsch-japanische Zusammenarbeit wie Joint Ventures und gemeinsame Entwicklungsprojekte, sowie sonstige Transaktionen wie Akquisitionen. Japan besitzt einen gigantischen Konsumgütermarkt, und in vielen Industriebereichen hat Japan eine bemerkenswerte Technologie auf hohem Niveau und eine Vielzahl von erfahrenen Ingenieuren zu bieten. Aufgrund seiner stabilen politischen Situation und ausgereiften Demokratie, die seit Langem gepflegt wird, nimmt Japan eine wichtige Funktion in Ostasien ein: als Drehkreuz des sich stark entwickelnden ostasiatischen Marktes. Daher gewinnt der deutsch-japanische Rechtsverkehr immer mehr an Bedeutung.

Der deutsch-japanische Rechtsverkehr hat einen besonderen Hintergrund. Das deutsche Recht diente einst dem japanischen Recht als Vorbild, weshalb die grundlegende Struktur beider Rechtssysteme viele Gemeinsamkeiten aufweist. Dennoch gibt es Unterschiede, wie z. B. in Rechtsbereichen wie dem (i) dinglichen Recht, das bereits seit seiner Festsetzung auf ein anderes Konzept beruht, dem (ii) Arbeitsrecht, das sich aufgrund der unterschiedlichen Auffassung der Beziehung zwischen Kapital und Arbeit unterscheidet, und dem (iii) Vertriebsrecht, das in Deutschland durch die europäische Integration und die Einbettung der EG-Richtlinie in das Handelsgesetzbuch die Bildung eines ganz anderen Rechtsbereichs erforderte. Ferner gibt es viele Gesetze im materiellen Recht, die sich stark von einander unterscheiden. Die Rechtsbereiche, die auf der konzeptionellen Ebene nicht übereinstimmen, sind auch diejenigen Bereiche, die die meisten Streitfälle verursachen. Bei Verträgen ist deshalb besondere Aufmerksamkeit geboten.

Auch die Terminologie ist in diesem Zusammenhang äußerst wichtig: wie werden die Fachausdrücke in den jeweiligen juristischen Dokumenten und den Vertragsverhandlungen verwendet? Der Großteil der grenzüberschreitenden Verträge wird auf Englisch verhandelt, und des Öfteren kommt es zu Missverständnissen. Sowohl das deutsche als auch das japanische Recht fallen unter das Rechtssystem des römischen Rechts, und können daher auf viele gemeinsame Konzeptionen und Terminologien zurückgreifen. Das anglo-amerikanische Recht hingegen gehört einem ganz anderen Rechtssystem an (dem common law), was auch an den Unterschieden in der Rechtsterminologie spürbar wird. Sobald die Verhandlungen auf Englisch geführt werden, kommt es daher manchmal zu Missverständnissen. Daher ist es von großer Bedeutung, dass sich die beiden Parteien, darunter auch Juristen, untereinander auf Deutsch verständigen können.

German Practice

Mikio Tanaka, Partner bei City-Yuwa und der Leiter der German Practice, ist ein erfahrener Rechtsanwalt u.a. auf dem Gebiet grenzüberschreitender Transaktionen und Vergleichsverhandlungen und besitzt die japanische Volljuristzulassung. In seiner Kindheit besuchte er das deutsche Gymnasium und später arbeitete er einige Jahre in einer der führenden deutschen Wirtschaftskanzleien, was ihm zu wertvollen Erfahrungen in der deutschen Rechtspraxis verhalf. Er legt Wert darauf, seinen Einblick sowohl in das japanische als auch in das deutsche Rechtssystem und seine Kenntnis über Gemeinsamkeiten und Unterschiede beider Rechtssysteme in seine Beratungen mit einfließen zu lassen. Desweiteren war er Lektor bei der Universität Marburg, und ist der japanischen, deutschen und englischen Sprache mächtig.

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4.Artikel über japanisches Recht in deutscher Sprache

Das japanische Parlament

Seit Jahren schreibt der Leiter der German Practice von City-Yuwa Artikel für die monatlich erscheinende Zeitschrift „Japan Markt“ der Deutschen Industrie- und Handelskammer in Japan (DIHKJ). Diese sollen deutschen Unternehmen in Japan die Möglichkeit bieten, sich mit japanischem Recht vertraut zu machen (siehe Beispiele unten). Mit freundlichem Einverständnis der DIHKJ stehen diese Artikel für Sie zum Download bereit. Einige ältere Artikel wurden aktualisiert, so dass sich der Inhalt teilweise nicht mit den früheren Artikeln deckt.

Im „Handbuch des Vertriebsrechts“ (C. H. Beck Verlag, 3. Auflage, 2010), welches das Vertriebsrecht der jeweiligen Länder weltweit behandelt, hat der Leiter der German Practice von CITY-YUWA PARTNERS das Kapitel über Japan verfasst.

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5.Deutschlandbezogene Kammeraktivitäten

Rechtsanwaltskammer (links) und Staatsanwaltschaft (rechts)

In Japan wird viel Wert darauf gelegt, dass sich Rechtsanwälte an Kammeraktivitäten und auch anderen, gemeinnützigen Aktivitäten widmen. Der Leiter der City-Yuwa German Practice:

  • leistet einen wichtigen Beitrag als Mitglied des internationalen Ausschusses der Japanischen Föderation der Rechtsanwaltskammern (nichibenren ,entspricht der Bundesrechtsanwaltskammer in Deutschland), besonders im Rahmen der Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen mit Deutschlandbezug.
  • ist Vizevorsitzender des internationalen Ausschusses und Leiter der Arbeitsgruppe Deutschland an der Ersten Tokioter Rechtsanwaltskammer (jede Präfektur Japans besitzt jeweils eine Regionalkammer mit Ausnahme Tokios, die drei Regionalkammern hat).
  • hielt im Symposium „Rechtstransfer in Japan und Deutschland“ anläßlich des Jubiläums der 150jährigen Freundschaft zwischen Deutschland und Japan über „Rechtstransfer und globaler Wettbewerb zwischen Rechtssystemen“ (3. November 2011).
  • war die maßgebliche treibende Kraft auf japanischer Seite für das Zustandekommen des Freundschaftsabkommens zwischen der Ersten Tokioter Rechtsanwaltskammer und der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main (Juli 2009).
  • hielt im Symposium „Der Einfluss der Weltregionen auf die Rechtssysteme der Länder“ der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main im Oktober 2009 einen Vortrag über die Einflüsse des traditionellen japanischen Shintoismus und des Konfuzianismus auf das japanische Rechtsystem und die   Rechtspraxis.
  • nahm 2007, auf Anlass des G8-Gipfeltreffens in Heiligendamm und auf Einladung der deutschen Regierung als einer der 10 Rechtsgelehrten aus Japan (aus jedem der G8-Mitgliedsstaaten wurden 10 Rechtsexperten eingeladen) an der „Experts Conference on the Rule of Law“ im November in Berlin teil. Ihm wurde die Ehre zuteil, die Arbeitsgruppe „Rule of Law and Economy“ als Co-Chairperson mitleiten zu dürfen.
  • engagiert sich bei der Deutsch-Japanischen Juristenvereinigung e.V.

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6.Lage

Der Fujimi-Turm (links) und das Glockenblumentor (rechts) im kaiserlichen Garten

City-Yuwa befindet sich direkt vor dem Kaiserpalast. Trotz ihrer Nähe zum beruhigenden Grün des kaiserlichen Gartens und der Burg aus den Shogun-Zeiten befindet sich die Kanzlei nahe des Hauptbahnhofs Tokio, wo alle Flughafenshuttle-Schnellzüge halten. Außerdem ist die Kanzlei von 5 Bahnhöfen der 18 Eisenbahnlinien (inkl. vier Linien der Shinkansen- Hochgeschwindigkeitszüge) zu Fuß erreichbar.

Anfahrtsskizze

Für weitere Informationen zu City-Yuwa besuchen Sie bitte auch unsere englische Seite.

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