Shikkō yakuin 執行役員 (oft als „executive officer“ übersetzt)
Glossar über japanische Rechtsterminologie

Shikkō yakuin 執行役員 (oft als „executive officer“ übersetzt)

Shikkō yakuin
執行役員
(oft als „executive officer“ übersetzt)

Der Shikkōyakuin gilt zwar als „officer“, von seiner Rechtsnatur her entspricht er jedoch einem Arbeitnehmer und genießt zu 100% arbeitsrechtlichen Schutz. In der Vergangenheit gab es bei japanischen Unternehmen – insbesondere Großunternehmen – eine Vielzahl an Direktoren (in einigen Fällen börsennotierter Gesellschaften bis zu ca.100), was Sitzungen so gut wie unmöglich und den Direktorenrat funktionsunfähig machte. Es kam zu zahlreichen Skandalen, in denen vertretungsberechtigte Direktoren ihre Macht missbrauchten, da die corporate governance nicht funktionierte. Ab Ende des 20.Jh entwicklente sich daraufhin eine Bewegung, die den Abbau der Zahl der Direktoren und eine Stärkung der Überwachungs-/Entscheidungsfunktion des Direktorenrats forderte. Als personelle Maßnahme wurde daraufhin die Zahl der Direktoren reduziert und zur Wahrung des Gesichts der Betroffenen, die nun keine Direktorenposition mehr innehatten, wurde die Position des Shikkōyakuin eingeführt. Oft handelt es sich dabei um die höchste Position unter den Arbeitnehmern, unterscheidet sich aber arbeitsrechtlich gesehen von einem „officer“.