Yakuin 役員 (hierfür existiert kein passender deutscher Begriff, im Englischen wird der Titel mit „officer“ wiedergegeben)
Glossar über japanische Rechtsterminologie

Yakuin 役員 (hierfür existiert kein passender deutscher Begriff, im Englischen wird der Titel mit „officer“ wiedergegeben)

Yakuin
役員
(hierfür existiert kein passender deutscher Begriff, im Englischen wird der Titel mit „officer“ wiedergegeben)

Ein „officer“ ist eine interne Position der Gesellschaft (Gesellschaftsorgan), die vom Arbeitnehmer zu unterscheiden ist. Das typischste Beispiel ist der torishimariyaku (Direktor, mit oder ohne Vertretungsmacht) oder der kansayaku (gesellschaftsinterner Prüfer, „auditor“). I.d.R. wird mit einem „officer“ ein Dienstleistungsvertrag geschlossen. Es handelt sich also nicht um eine Anstellung mit Arbeitsvertrag (employment agreement), darum genießt der „officer“ i.d.R. keinen arbeitsrechtlichen Schutz. Falls die Arbeitstätigkeiten des einfachen Direktors jedoch vollständig kontrolliert werden und seine Stellung somit mit der eines gewöhnlichen Arbeitnehmers vergleichbar ist, genießt er ausnahmsweise arbeitsrechtlichen Schutz.